🏗️ Wichtige Änderung bei Bauanträgen ab 01.01.2026 | Ockenheim App Zum Inhalt springen
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ℹ️ Info für dich - Gemeinde Ockenheim

🏗️ Wichtige Änderung bei Bauanträgen ab 01.01.2026

🏗️ Wichtige Änderung bei Bauanträgen ab 01.01.2026

vor 3 Wochen

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Bauanträge direkt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht werden.

📍 Zuständig ist ab diesem Zeitpunkt: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Bauaufsicht, Konrad-Adenauer-Str. 34, 55218 Ingelheim am Rhein

📞 Fragen? Frau Cakir-Boyar, ☎️ +49 6132 787 - 2122, ✉️ Cakir-Boyar.Sehriban@mainz-bingen.de

❗ Bitte beachten: Freistellungsverfahren nach § 67 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) werden weiterhin bei den jeweiligen (Verbands-)Gemeindeverwaltungen eingereicht. Für Ockenheim ist hierfür die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim zuständig.

Diese Änderung ergibt sich aus der geänderten Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.

📞 Fragen? Die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hilft gerne weiter:

✉️ bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de, ☎️ Frau Schank: 06725 / 910-250

👉 Bitte beachten und gerne weitergeben.

Weitere Informationen

von Sabine Maidhof