🏗️ Wichtige Änderung bei Bauanträgen ab 01.01.2026
🏗️ Wichtige Änderung bei Bauanträgen ab 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Bauanträge direkt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht werden.
📍 Zuständig ist ab diesem Zeitpunkt: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Bauaufsicht, Konrad-Adenauer-Str. 34, 55218 Ingelheim am Rhein
📞 Fragen? Frau Cakir-Boyar, ☎️ +49 6132 787 - 2122, ✉️ Cakir-Boyar.Sehriban@mainz-bingen.de
❗ Bitte beachten: Freistellungsverfahren nach § 67 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) werden weiterhin bei den jeweiligen (Verbands-)Gemeindeverwaltungen eingereicht. Für Ockenheim ist hierfür die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim zuständig.
Diese Änderung ergibt sich aus der geänderten Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.
📞 Fragen? Die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hilft gerne weiter:
✉️ bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de, ☎️ Frau Schank: 06725 / 910-250
👉 Bitte beachten und gerne weitergeben.