Grill- und Feuerverbot - Allgemeinverfügung
Grill- und Feuerverbot - Allgemeinverfügung
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Brandgefahr hat die Verbandsgemeinde eine Allgemeinverfügung erlassen:
Ab sofort bis zum 31.08.2025 ist das Entzünden von offenem Feuer in öffentlichen Park- und Grünanlagen, auf Grillplätzen sowie im Außenbereich verboten. Auch Holz- und Kohlegrills sowie das Wegwerfen brennender Tabakwaren sind untersagt.
Grillen ist nur noch unter folgenden Bedingungen erlaubt:
In ausgewiesenen Grillhütten mit geeigneten Brandschutzmaßnahmen (z. B. Feuerlöscher, Löschwasser)
Im Außenbereich ausschließlich mit Gasgrill und ebenfalls unter Brandschutzvorkehrungen
Pyrotechnische Gegenstände wie Feuerwerkskörper oder Rauchbomben dürfen nicht verwendet werden.
Hinweis: Grillen im privaten Garten im Ort ist weiterhin erlaubt – bitte auch dort auf sicheres Verhalten achten.
Die vollständige Verfügung findest du unten und ist auf www.vg-gau-algesheim.de einsehbar.
Wir bitten um Verständnis und umsichtiges Verhalten – zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt.
Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim 25. Juni 2025