Willkommen 2026
Willkommen 2026
Ein neues Jahr hat begonnen, und wie immer bringt es einige Veränderungen, Termine und Neuerungen mit sich. Ein paar spannende Infos zum Jahresbeginn:
Wahlen 2026 – Geh wählen!
Demokratie lebt vom Mitmachen. Wer demokratisch wählen geht, gestaltet mit – ganz egal auf welcher Ebene. Am 22. März 2026 findet die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt. Also: Termin vormerken und unbedingt wählen gehen!
Kein BahnCard Rabatt mehr im Nahverkehr des RNN
Zum Jahreswechsel gibt es leider keine guten Nachrichten für BahnCard-Nutzer: Im Nahverkehr gibt es keinen BahnCard-Rabatt mehr. Eine andere Sparmöglichkeit sind 5er Karten oder das D-Ticket.
Außerdem wurden die Preise angepasst:
Mainz: +0,20 € → jetzt 9,30 €
Bingen: +0,05 € → 2,25 €
Ingelheim: +0,10 € → 4,25 €
(Quelle: RNN, Stand 31.12.2025)
Führerschein-Umtausch: Letzte Chance!
Wer einen Führerschein mit Ausstellungsdatum 1999–2001 besitzt, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2026 umtauschen.
Neue Nachbarschaftsregelung in RLP
In Rheinland-Pfalz gilt eine neue Regelung: Gebäudedämmung darf – gegen Entschädigung – bis zu 25 cm auf das Nachbargrundstück überstehen. Das soll energetische Sanierungen erleichtern und Klarheit schaffen. Quelle: https://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article69533abaf6fc544dba9b70d2/waermedaemmung-und-balkone-neues-recht-in-kraft.html, Abruf 31.12.2025 15:54 Uhr
Bürokratie nervt?
Die Bundesregierung will noch gezielter Bürokratie abbauen. Du kannst deine Bürokratiehürden mitteilen - einfach online. Über das Portal einfach-machen.gov.de kann in wenigen Minuten eine Meldung abgegeben werden. Ich habe es bereits selbst getestet - Es geht wirklich einfach!
Hilf mit, Bürokratie abzubauen. Je mehr Menschen das gleiche Thema melden, umso wahrscheinlicher wird eine Verbesserung!
Krankenkassenbeiträge im Blick behalten
Viele Krankenkassen werden 2026 voraussichtlich teurer. Ein Vergleich lohnt sich: Ein Wechsel ist unkompliziert, es gibt KEINE Gesundheitsfragen und günstigere Kassen bieten oft sogar mehr Leistungen. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich - es gibt geeignete Portale im Internet.
Verbraucherschutz im Onlinehandel
Ab 19. Juni 2026 gilt: Der Widerruf im Onlineshop muss genauso einfach sein wie die Bestellung. Ein Plus für Verbraucherfreundlichkeit und Transparenz.