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Richtig "eintüten" und ein "Selbstläufer"?






vor 140 Tagen


Achtung, aufgepasst beim „Eintüten“ der Briefwahlunterlagen: Auf keinen Fall dürfen die Wahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen in einen Umschlag kompakt an die Verwaltung zugesendet werden: „Sollte versehentlich ein Wahlbriefumschlag verwendet worden sein, ist die gültige Stimmabgabe für beide Wahlen nicht gewährleistet.“ (Weitere Infos zur Briefwahl, siehe unten "Ausführung der Briefwahl...") Bei uns in Ockenheim gibt es -wie du weißt- nur einen Wahlvorschlag für das Amt des Bürgermeisters. Da sind sich viele sicher: „Da ist ja alles klar, gewählt!“ Das stimmt so nicht. Auch bei einer Einzelbewerbung wird mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen benötigt. Im Umkehrschluss bedeutet das, du entscheidest mit deiner Wahl auch über die Einzelbewerbung, „Ja“ = ich gebe meine Stimme / Zustimmung oder „nein“ = ich stimme nicht zu. (Weitere Infos dazu durch den Landeswahlleiter, hier S.10, 4. Direktwahlen) Alle Infos zur Stimmabgabe findest du kompakt zusammengefasst und an Beispielen erklärt auf dem Flyer zur Wahl, siehe unten.


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von Sabine Maidhof
für den Kanal Gemeinde Ockenheim